Sachverständiger kann für ein rein KI- generiertes Gutachten keine Vergütung beanspruchen

Das LG Darmstadt hat entschieden, dass ein Sachverständiger für ein rein KI-generiertes Gutachten keine Vergütung bekommt, wenn er nicht nachweislich seine eigene persönliche Bearbeitung und fachliche Verantwortung für das Gutachten übernommen hat.
Im Streitfall hatte ein Sachverständiger für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ein schriftliches Gutachten eingereicht, das nach Auffassung des Gerichts überwiegend mit KI-Software erstellt worden war, ohne eine eigenständige Prüfung des Falls vorzunehmen oder eine Untersuchung der Schadenshöheren vorzunehmen. Die Argumentation und Struktur wirkten typisch KI-generiert, mit Fehlern und ungenauen Aussagen, die auf eine mangelnde inhaltliche Auseinandersetzung zurückgingen.
Das Gericht verneinte die Verwertbarkeit des Gutachtens (§ 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG), da die eigene Sachverständigentätigkeit fehle, und setzte die Vergütung daher auf 0 EUR fest. Der Einsatz von KI ist zulässig, wenn der Sachverständige den Inhalt eigenverantwortlich prüft, bewertet und transparent darlegt, in welchem Umfang KI eingesetzt wurde.
Sachverständige, die Gutachten in wesentlichem Umfang maschinell generieren lassen, ohne die eigene Verantwortung nachzuweisen, riskieren damit, die Vergütung für das Gutachten vollständig zu verlieren.
Quelle: LG Darmstadt, Beschluss vom 10. November 2025 – 19 O 527/16