Reform der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat mit der Reform der privaten Altersvorsorge die Riester-Rente durch moderne, steuerlich geförderte Produkte ersetzt, die flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein sollen.

Neues Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte
Das System öffnet sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, in dem etwa ETF-ähnliche Strategien angeboten werden können, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Daneben bleiben Garantieprodukte erhalten, die je nach Ausgestaltung garantieren, dass 80 % oder bis zu 100 % der eingezahlten Beiträge (inkl. Zulagen) bei der Auszahlung vorhanden sind. Die Produktwahl soll damit stärker an das Risikoprofil der Sparerinnen und Sparer angepasst werden.
Pflichtprodukt für alle Anbieter wird ein kostengünstiges, standardisiertes Altersvorsorgedepot bzw. Standardprodukt, das klare Einstellungen und begrenzte Kosten vorsieht, um die Vergleichbarkeit und Zugänglichkeit zu erhöhen.

Vereinfachte und beitragsproportionale Zulage
Die bisherige starre Grundzulage der Riester-Rente sinkt zugunsten einer beitragsproportionalen Zulage, die bis zu 480 EUR pro Jahr erreichen kann. Hierfür wird je eingezahltem Euro bis 1.200 EUR eine Zulage von 30 Cent gewährt, für weitere bis zu 600 EUR sind es 20 Cent je Euro, sodass der geförderte Eigenbeitrag auf 1.800 EUR steigt.
Die bisherige einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt, um die private Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Die bestehende Altersvorsorge bleibt steuerlich als Sonderausgabe abziehbar.

Kostenreduktion und mehr Flexibilität
Die Reform sieht eine Reduzierung der Kosten für die Altersvorsorgenden vor, insbesondere dadurch, dass Abschluss- und Vertriebskosten künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Dadurch sollen Wechsel zwischen Anbietern künftig günstiger und für die Sparerinnen und Sparer attraktiver werden. Bei der Auszahlung wird mehr Flexibilität eingeführt: Neben der klassischen lebenslangen Leibrente sollen auch langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr ohne Zwang zur Verrentung des Restkapitals möglich sein.

Frühstart-Rente für die jüngere Generation
Im Rahmen der Reform wird die Frühstart-Rente eingeführt, die Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren ein staatlich gefördertes Startkapital für die Altersvorsorge mitgibt. Pro Kind bekommen Eltern einen staatlichen Zuschuss von 10 EUR monatlich in ein individuelles Altersvorsorgedepot, das an die neuen Altersvorsorgeprodukte anknüpft. Für Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot eröffnen, wird eine gesonderte kollektive Auffanglösung geschaffen, damit die Ansprüche nicht von der Entscheidung der Eltern abhängen.

Laufzeit und Übergang
Die neue private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten, die bisherige Riester-Rente aber nicht automatisch gekündigt werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; wer möchte, kann jedoch in die neuen Produkte wechseln und die neuen Zulagen in Anspruch nehmen. Die Auszahlung der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 beginnt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026.